Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bianca Gerner und Stefan Thierbach Gartenund Landschaftsbau GbR (Gernbach) – Stand Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen der Bianca Gerner und Stefan Thierbach Garten- und
Landschaftsbau GbR (im Folgenden „Gernbach“), Am Fuchsbau 10, 15526 Bad Saarow, und
dem Auftraggeber.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Gernbach diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform, wobeiauch elektronische Kommunikationswege (z. B. E-Mail) als Schriftform gelten.
1.4 Die zu erbringenden Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt, dessen Bestandteil auch
diese AGB sind. Bei Widersprüchen gelten nacheinander:

  • das Angebot,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
  • etwaige Besondere Vertragsbedingungen.
    1.5 Widersprüche im Vertrag sollen einvernehmlich geklärt werden.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Angebote, Aufträge und Bestellungen gelten erst mit schriftlicher Bestätigung durch Gernbach
als angenommen. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2 Der Auftraggeber hat den Verlauf von Versorgungsleitungen vor Baubeginn anzuzeigen.
2.3 Es werden ausschließlich schriftlich vereinbarte Leistungen und Lieferungen erbracht.

§ 3 Planungsleistung

3.1 Für Planungsleistungen wird eine Vergütung von 1 €/m² erhoben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Unterlagen wie Pläne und Leistungsbeschreibungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von
Gernbach nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

§ 4 Vertragsdurchführung

4.1 Angebote sind 28 Tage bindend, ausgenommen Materialpreise, Rohstoffe und Pflanzen, die
starken Preisschwankungen unterliegen.
4.2 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer.
Verzögerungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4.3 Vereinbarte Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern keine ausdrückliche schriftliche
Zusicherung erfolgt. Schadensersatz bei verspäteter Leistung ist auf maximal 5 % der
Nettovergütung begrenzt, es sei denn, die Verspätung beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
4.4 Der Auftraggeber kann nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen Gernbach zur Verlängerung
von Fristen oder zur Aufhebung des Vertrags.
4.5 Die Fertigstellung wird schriftlich angezeigt. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 10
Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 5 Sicherheitsleistungen

5.1 Gernbach kann Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen bis zu 40 % des Auftragsvolumens verlangen.
5.2 Bei nicht fristgerechter Sicherheitsleistung ist Gernbach berechtigt, die Arbeiten einzustellen
oder den Vertrag nach Fristsetzung schriftlich zu kündigen

5.3 Zur Bonitätsprüfung übermittelt Gernbach Daten an die
Creditreform Boniversum GmbH unter Beachtung der DSGVO.
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat den Verlauf von Versorgungsleitungen vor Beginn der Arbeiten
anzugeben. Für Schäden, die durch fehlende Angaben entstehen, übernimmt Gernbach keine Haftung.
6.2 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Lagerplätze sowie Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser) bereit.
6.3 Für Unterlagen wie Leistungsverzeichnisse oder Werkpläne, die vom Auftraggeber
bereitgestellt werden, haftet dieser für deren Vollständigkeit.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen
getroffen wurden.
7.2 Für Baustoffe, Bauteile und Pflanzen, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird keine
Gewährleistung übernommen.
7.3 Das Anwachsen von Pflanzen wird nur bei Beauftragung einer Fertigstellungspflege
übernommen. Schäden durch höhere Gewalt oder falsche Behandlung durch den Auftraggeber
sind ausgenommen.

§ 8 Mängelbeseitigung

8.1 Der Auftraggeber hat Gernbach Zugang zur Baustelle zu gewähren. Verursacht der
Auftraggeber schuldhaft Mehrkosten, hat er diese zu tragen.
8.2 Wird bei einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung festgestellt, dass Gernbach nicht
verantwortlich ist, sind die entstandenen Kosten durch den Auftraggeber zu erstatten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Gernbach behält sich das Eigentum an gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlungvor.

§ 10 Salvatorische Klausel

10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 11 Widerrufsrecht

11.1 Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Gewerbliche Auftraggeber haben kein Widerrufsrecht.
11.2 Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag
zurückzutreten. Der Vertragsabschluss bezeichnet den Zeitpunkt, an dem beide Parteien die
Vereinbarung unterzeichnet oder schriftlich bestätigt haben, wodurch der Vertrag rechtskräftig
wird. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss.
11.3 Der Widerruf ist schriftlich an Gernbach zu richten: Bianca Gerner und Stefan Thierbach
Garten- und Landschaftsbau GbR Am Fuchsbau 10, 15526 Bad Saarow E-Mail:
info@gernbach.de
11.4 Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle eines Widerrufs vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 12 Abschlagszahlungen

12.1 Gernbach ist berechtigt, nach Fortschritt der Arbeiten Abschlagszahlungen zu verlangen. Die
Höhe der Abschlagszahlungen orientiert sich am Wert der erbrachten Leistungen und
Lieferungen.
12.2 Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12.3 Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung aus den Abschlagsrechnungen nicht
nach, ist Gernbach berechtigt, die Arbeiten einzustellen, bis die ausstehenden Beträge
vollständig beglichen sind.
12.4 Verzögerungen durch die Einstellung der Arbeiten aufgrund ausstehender Abschlagszahlungen
können Fristen und Termine um die Dauer der Verzögerung verlängern.

Muster Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung.

Bestellt am (*)/erhalten am (*)_____________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)______________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbaucher(s)______________________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

___________________________________                                                             

Ort/Datum
___________________________________                                                     

Unterschrift Auftraggeber